Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Hessen,1
wenn Sie wollen, dass …
… Sie im Umgang mit Behörden in verständlicher Sprache angesprochen werden und amtliche Schreiben in lesbarem Deutsch abgefasst sind,
… Sie mit „sehr geehrte Frau“ oder „sehr geehrter Herr“ angesprochen werden und nicht mit „Mitbürger*innen“ oder gar „Kund*innen“, eine Formulierung, in der das in der deutschen Sprache gar nicht vorkommende Phantasiewort „Kund“ statt „Kunde“ steckt,
… Sie als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht moralisch unter Druck gesetzt oder gar disziplinarisch verpflichtet werden, in der schriftlichen oder mündlichen Kommunikation „Gendersprache“ zu verwenden.
… Sie Radfahrer und Wähler sind statt Radfahrende und Wählende, selbst wenn Sie Ihr Fahrrad gerade schieben oder nicht an der Wahlurne stehen,
… Sie als Schüler oder Student nicht mit Punktabzügen oder einer schlechteren Note bestraft werden, wenn Sie statt der „Gendersprache“ Deutsch nach den derzeitigen Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung verwenden,
… Sie sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht die Kunstpausen der Nachrichtensprecher und Moderatoren als sprachlichen Ausdruck von Genderformen anhören müssen,
… Sie auch als ausländischer Mitbürger die Chance erhalten, die deutsche Sprache zu verstehen, ohne die Hürden von Sternchen, Unterstrichen und sonstigen Sonderzeichen überwinden zu müssen,
… Sie als Blinder, Gehörloser oder auf einfache Sprache angewiesener Mensch nicht vor unüberwindbare Hindernisse gestellt und ausgeschlossen werden, …
… dann unterstützen Sie bitte unser Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift.
1 Da häufig erfragt: Eine einmalige Doppelnennung zu Beginn der Ansprache einer Gruppe ist für uns zeitgemäß und höflich.